Fundierte Bewertung der Insolvenzreife
Der IDW S11 Standard
Mit dem IDW S11 legt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) einen überarbeiteten Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen vor. Ziel ist es, die bestehenden Vorgaben zu konkretisieren, an die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen und so eine praxisnahe und rechtssichere Grundlage für die Bewertung der Insolvenzreife von Unternehmen zu schaffen.
Der Standard ersetzt frühere Verlautbarungen wie den IDW PS 800 und behandelt detailliert die gesetzlichen Eröffnungsgründe gemäß §§ 17–19 InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zentrale Bestandteile des Dokuments sind u. a. die Erstellung und Auswertung von Finanzstatus und Finanzplänen, die Fortbestehensprognose, sowie spezielle Aspekte wie Cash-Pooling, die ex-post-Ermittlung von Zahlungsunfähigkeit oder die Beachtung insolvenzrechtlicher Antragspflichten im Lichte neuer gesetzlicher Entwicklungen (z. B. StaRUG).
Adressaten des Standards sind sowohl gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die ihre Überwachungspflichten ernst nehmen müssen, als auch Berufsträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, die zur Beurteilung der Insolvenzreife hinzugezogen werden – etwa im Rahmen von Sanierungskonzepten oder zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Die Insolvenzordnung unterscheidet drei zentrale Gründe, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen können: