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LkSG-Lieferkette-1

Lieferkettengesetz

Lieferantenstatus sichern, Neukunden gewinnen.
Intro

MENSCHENRECHTE UND UMWELT

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz oder LkSG, trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern, indem es klare Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management festlegt. Hierzu gehören z.B. der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Bei entsprechenden Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen dringend tätig werden. Die Sorgfaltspflichten gelten dabei zwar zunächst nur für Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Beschäftigten, erstrecken sich aber grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette, wodurch auch die Lieferanten dieser Firmen indirekt davon betroffen sind.
  • Sind wir betroffen?
  • Müssen wir handeln?
  • Was sagt das Gesetz?

Der Anwendungsbereich des LkSG

Direkt betroffen sind in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB

  •  mit > 3.000 Beschäftigten (ab 01.01.2023)
  •  mit > 1.000 Beschäftigten (ab 01.01.2024)

Indirekt betroffen sind sämtliche Lieferanten, die in einer unmittelbaren Kundenbeziehung zu obigen Unternehmen stehen (unabhängig von Größe und Branche).

Handlungsbedarf für Lieferanten

Sie sollten umgehend aktiv werden, wenn:

  • Sie bereits erste Anfragen von Kunden bzgl. LkSG-Auskunft erhalten haben
  • Sie aktuell weder die Zeit noch das notwendige LkSG Know-how in Ihrem Unternehmen haben
  • Sie von wenigen, großen Kunden abhängig sind
  • Sie fürchten, Aufträge zu verlieren, weil Sie zu den Themen "Menschenrechte" und "Umwelt" nicht aussagefähig sind
  • Ihre Wettbewerber in diesen Themen bereits besser aufgestellt sind als Sie
  • Sie sich proaktiv auf Kundenanfragen vorbereiten möchten, um Wettbewerbsvorteile zu sichern

Die gesetzlichen Anforderungen

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Liste mit Paragrafen festgehalten, die die gesetzlichen Anforderungen bestimmen:

  • Einrichtung Risikomanagement (§ 4 Abs. 1 LkSG)
  • Festlegung betriebsinterne Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3 LkSG)
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5 LkSG)
  • Verabschiedung Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG)
  • Etablierung Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 1, 3, 4 LkSG)
  • Durchführung Abhilfemaßnahmen (§ 7 Abs. 1-3 LkSG)
  • Einrichtung Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG)
  • Umsetzung Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern (§ 9 LkSG)
  • Dokumentation und Berichterstattung (§ 10 LkSG)
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Dem Wettbewerb einen Schritt voraus

Wir sind uns sicher: Lieferanten, die sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, sind für ihre Kunden nicht nur verlässliche Partner, sondern sichern sich langfristig Vorteile in umkämpften Märkten. Denn die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig resiliente Lieferketten sind.

LkSG-Beratung für eine nachhaltige und gesetzeskonforme Lieferkette

Im ersten Schritt ermitteln wir den Status-quo Ihres Unternehmens für soziale und ökologische Themen. Diese Erkenntnisse gleichen wir mit den Anforderungen Ihrer Kunden ab. Ferner analysieren wir die Risiken Ihrer Zulieferer und visualisieren diese. Sie können auf einen Blick sehen, wo Schwachstellen bestehen - und wo nicht. Für diese entwickeln wir gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen:

  • Schaffung relevanter Prozesse, Strukturen und Dokumente
  • Aufbau eines geeigneten Risikomanagements
  • Strukturierte Berichterstattung für Kunden

Ziel ist es, dass Ihre Arbeitsabläufe während des Projekts ungestört weiterlaufen können. Unser LkSG-Beratungsansatz verspricht: Eine kompakte und effiziente Projektdurchführung - auch ohne Vorkenntnisse. Durch gezielte Schulungen stellen wir den Know-how Transfer auf Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter:innen sicher.

Das Resultat sind vorzeigbare und belegbare Veränderungen, die Sie kompakt an potenzielle und bestehende Kunden kommunizieren können. Wir helfen Ihnen, das Vertriebsteam in die Lage zu versetzen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten als Mehrwert in Kundengesprächen einzubringen.

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Beratungsexpertise trifft Nachhaltigkeitskompetenz

Das LkSG ist eines der herausforderndsten und gleichzeitig unklarsten Gesetze der letzten Jahre. Für Unternehmen und deren Lieferanten ergeben sich gänzlich neue Aufgaben. Das bestätigen uns Unternehmen in unserer täglichen Arbeit. Es braucht sowohl Fachwissen als auch die Fähigkeit, Veränderungen im Unternehmen anzustoßen, um diese Herausforderungen zu meistern. Viele Projekte scheitern jedoch, weil Theorie und Praxis selten vereint werden. 

Wir haben daher unsere Kompetenzen gebündelt: Beratungerfahrung und Fachwissen aus Unternehmen und Wissenschaft. Gemeinsam haben wir auf Basis unserer Expertise ein effizientes, modulares System entwickelt, um kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) für die Anforderungen ihrer Kunden optimal aufzustellen und vorzubereiten.

Christian Hutter GeschäftsführerÜber 12 Jahre Beratungserfahrung in den Bereichen Restrukturierung, Effizienzsteigerung und Wachstum bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie ausgewählten Konzernen.
Prof. Dr. Carolyn Hutter NachhaltigkeitsexpertinNach Stationen als Leiterin für Nachhaltigkeit bei Lidl und der Porsche AG ist Carolyn Hutter mittlerweile Studiengangsleiterin und Kuratoriumsmitglied beim Deutschen CSR Forum.

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen

Die Berater der HUTTER GmbH konnten in den vergangenen 15 Jahren in über hundert Projekten ihre Kunden dabei unterstützen, Krisen zu überwinden, Unternehmen strategisch neu auszurichten, Wachstumsphasen zu begleiten sowie die Finanz- und Ertragslage nachhaltig zu verbessern. Zu unseren Kunden und Partnern zählen dabei kleine und mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, ausgewählte Konzerne, Banken, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften, Private Equity und Insolvenzverwalter.

Ihr Weg zur LkSG-Konformität

1
Expertengespräch vereinbarenVereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks einen individuellen, kostenlosen Gesprächstermin. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Ausgangssituation und der Anforderungen.
2
Risiken analysieren & minimierenIm Anschluss führen wir eine interne und externe Risikoanalyse durch, um Schwachstellen zu identifizieren und ein konkretes Handlungsprogramm abzuleiten.
3
Lieferantenstatus sichernDas Ergebnis ist eine fundierte Dokumentation inkl. Berichterstattung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Hiermit tragen Sie dazu dabei, die Kunden- und Lieferantenbeziehungen zu sichern.

Ihre Vorteile. Unsere Leistungsversprechen.

Die nachfolgenden Punkte geben einen Überblick wie wir arbeiten: Nutzenstiftend, ergebnisorientiert, partnerschaftlich. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen, die unsere hochqualifizierten Berater mit sich mitbringen.

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Überschaubarer Zeitaufwand
Überschaubarer Zeitaufwand Ressourcenschonende Beanspruchung Ihrer Mitarbeiter
Tippen
Transparente Kostenstruktur
Transparente Kostenstruktur Übersichtliche Kalkulation, keine versteckten Kosten
Tippen
Rechtssicherheit und Effizienz
Rechtssicherheit und Effizienz Gesetzeskonformes Handeln, ohne sich dabei zu verzetteln
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Keine Vorkenntnisse notwendig
Keine Vorkenntnisse notwendig Know-how Transfer im Rahmen des Beratungsprojekts
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Plattformunabhängige Analysetools
Plattformunabhängige Analysetools Keine Investition in teuere Software notwendig
Tippen
Wissenschaftlich begleitet
Wissenschaftlich begleitet Fundierte Fachexpertise und neueste Informationen
Tippen
Ganzheitlicher Beratungsansatz
Ganzheitlicher Beratungsansatz Zusammenhänge im Blick trotz Fokus auf das Wesentliche
Tippen
Pragmatische Zusammenarbeit
Pragmatische Zusammenarbeit Hands-on-Mentalität statt theoretischem Fachgesimpel

Die idealtypische Vorgehensweise in der LkSG-Umsetzung

Das Beratungsprojekt gliedert sich in drei Schritte: Zunächst wird in der Analysephase der Status-quo aufgenommen und Verbesserungspotenziale abgeleitet. Diese werden dann im Rahmen eines strukturierten Umsetzungsfahrplans bearbeitet und nach einiger Zeit auditiert. Parallel finden entsprechende Führungskräfte- und Mitarbeiterschulungen statt, um das notwendige LkSG-Know-how auf Ihre Organisation zu übertragen.

1. Analyse

Basis-Check
Interne Risikoanalyse
Externe Risikoanalyse

Ermittlung des Status-quo Ihres Unternehmens in Bezug auf die Themen Menschenrechte und Umwelt.

  • ca. 4-6 Wochen zur Umsetzung

2. Umsetzung

Definition Prozesse & Strukturen
Umsetzung Maßnahmen & Tools
Erstellung Dokumentation & Berichte

Umsetzung der in der Analysephase identifizierten Verbesserungspotenziale und Erstellung Ergebnisbericht.

  • mind. 6-8 Wochen zur Umsetzung

3. Überprüfung

Update zur Risikoanalyse
Fortlaufende Berichterstattung
Umsetzung neuer Anforderungen

Jährliche Überprüfung der definierten Prozesse und Richtlinien auf Anwendung und Einhaltung sowie ggf. Aktualisierung.

  • ab EUR 3.000,-
  • ca. 1-2 Wochen zur Umsetzung

Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen

Die Vermeidung von Risiken in der Lieferkette gelingt nur, wenn diese richtig analysiert wird und alle relevanten Mitarbeiter:innen ausreichend geschult sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Tagesgeschäft richtig gehandelt wird.

Basisschulung (Mitarbeiter:innen) Ihre operativen Mitarbeiter:innen erhalten einen Überblick und ein grundsätzliches Verständnis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für den richtigen Umgang im Geschäftsalltag. Sie lernen, auf was es ankommt und wie man dies in der Praxis umsetzt.
Intensivkurs (Train-the-Trainer) Diese Schulung richtet sich überwiegend an Mitarbeiter:innen, die im Unternehmen aufgrund ihrer Funktion für relevante Fragestellungen rund um das Lieferkettengesetz zuständig sind. Dazu zählen vor allem Qualität, Vertrieb, Einkauf, Supply-Chain, Nachhaltigkeit/Sustainability, Recht, Arbeitssicherheit und Compliance.
Coaching (Führungskräfte) Speziell für Vorstände/Geschäftsführer und Personen in Leitungsfunktionen, die als verantwortliches Organ mit strategischen Themen befasst sind. Die Themen Menschenrechte und Umwelt werden durch das LkSG zunehmend zur Pflicht und sind bereits heute relevanter Erfolgsfaktor für künftige Geschäftsbeziehungen.

Wettbewerbsvorteil statt bloßer Pflichterfüllung

Eine transparente und verantwortungsvoll gestaltete Lieferkette führt zu weit mehr als der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Achtung von Menschenrechten und die Sorgfalt gegenüber der Umwelt werden zunehmend zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Zögern Sie deshalb nicht, diesen Wettbewerbsvorteil frühzeitig in Ihrer Organisation mit der richtigen Fachexpertise umzusetzen.

Vorher

  • Verstöße gegen das Gesetz
  • Keine Aussagefähigkeit zur Lieferkette
  • Risiko, Aufträge zu verlieren
  • Verletzung von Menschenrechten
  • Bauchgefühl statt fundierter Kennzahlen
  • Kein LkSG-Know-how im Unternehmen
  • Hoher Zeit- und Ressourcenaufwand

Nachher

  • Sicherheit durch gesetzeskonformes Handeln
  • Bessere Lieferantenbeziehungen
  • Vorteilhafte Verhandlungsposition
  • Verantwortung für Mensch und Umwelt
  • Transparenz durch Zahlen, Daten, Faken
  • Geschulte Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
  • Kostensenkung durch Effizienzsteigerung

Bestes Qualitätssiegel: Zufriedene Kunden

Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Genau deshalb stehen bei unseren Beratungsprojekten stets erfolgreiche Ergebnisse und zufriedene Kunden im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir freuen uns, nachfolgend ausgewählte Kundenstimmen zu erfolgreichen Projektbeispielen abbilden zu dürfen.

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Philipp SchiedtGeschäftsführer, Food Masters Freiberg GmbH
"Die HUTTER GmbH hat unsere eigenen Risiken und die unserer wichtigsten Lieferanten untersucht und alle notwendigen Prozesse und Dokumente in enger Zusammenarbeit für uns erstellt. Auf Kundenanfragen sind wir nun bestens vorbereitet."
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Simone MoscaGeschäftsführerin, Mosca GmbH
"Christian Hutter hat in unserem Unternehmen bereits mehrere Projekte sehr erfolgreich durchgeführt. Wir schätzen die persönliche Zusammenarbeit sowie die effiziente Vorgehensweise der Beratung HUTTER sehr."
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Volker Angresehem. Leitung, ZDF Umweltredaktion
"Carolyn Hutter verfügt über eine breite Expertise im Bereich Nachhaltigkeit. In der Redaktion haben wir ihr fundiertes Fachwissen kombiniert mit weiterführenden Umsetzungsideen sehr geschätzt."

Häufige Fragen und Antworten zum LkSG

Nachfolgend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die uns des Öfteren erreicht haben. Wir haben diese für Sie kurz und knapp beantwortet. Für alle weiterführenden Informationen können Sie sich unser Whitepaper herunterladen, am Webinar teilnehmen oder uns ganz einfach direkt ansprechen.

1. Was ist das Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)? Ziel ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern (z.B. das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen). Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. durch vergiftetes Wasser).
2. Welche Unternehmen werden vom Gesetz erfasst? Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (inkl. Tochterunternehmen) im Inland. Ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden im Inland.
3. Was sind die wichtigsten Regelungen?
  • Verantwortung für die gesamte Lieferkette: Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer betrachtet werden. Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht vorliegt, auch bei mittelbaren Zulieferern.
  • Externe Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Kontrolle der Unternehmen auf Grundlage des jährlichen Berichtsverfahrens. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder möglich.
  • Stärkung der Rechte der Betroffenen: Auch im Ausland Betroffene können ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen (z.B. mit Unterstützung von NGOs). Sie können zudem Beschwerde beim BAFA einreichen.
4. Was muss ein Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern tun? Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Risikoanalyse
  • Risikomanagement (inkl. Präventions- und Abhilfemaßnahmen)
  • Beschwerdemechanismus
  • Transparent öffentliche Berichterstattung beim BAFA
5. Was muss ein Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern tun? Die Sorgfaltspflichten gelten hier nur anlassbezogen und nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte über einen möglichen Verstoß vorliegen („substantiierte Kenntnis“). Das Unternehmen hat in diesem Fall unverzüglich eine Risikoanalyse durchzuführen und angemessene Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
6. Welche Menschenrechte und Umweltbelange sind im LkSG berücksichtigt? Das LkSG benennt die internationalen Übereinkommen, in denen die Menschenrechte niedergeschrieben sind und definiert lieferkettentypische Risiken. Dazu zählen u.a.:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Freiheit von Diskriminierung
  • Arbeitsschutz
  • Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeiternehmervertretungen zu bilden
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Bestimmte umweltbezogene Risiken, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen
7. Gibt es eine Haftung für Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten? Das Gesetz schafft keine neuen zivilrechtlichen Haftungsregelungen nach deutschem oder ausländischem Recht. Das heißt: Ausländische Betroffene können vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen. Es wird jedoch das Recht des Landes angewandt, in dem der Schaden eingetreten ist.
8. Müssen Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden? Im Gesetz ist ausdrücklich der Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ verankert. Das heißt: Unternehmen werden unterstützt, sich nicht aus Regionen mit schwachen Standards zurückzuziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern um eine Risikominimierung zu bemühen. Ein Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist nur dann geboten, wenn eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde, Versuche der Risikominderung scheitern und keine anderen, milderen Mittel zur Verfügung stehen.
9. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Auch KMUs, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sollten die Sorgfaltspflichten umsetzen. Wenn sie direkte Zulieferer von Unternehmen sind, die unter das Gesetz fallen, dann können sie durch ihre Vertragsbeziehung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.

10. Wie werden die Sorgfaltspflichten eingegrenzt?
  • Prinzip der Angemessenheit: Von Unternehmen wird nur verlangt, was ihnen angesichts ihres individuellen Kontextes − etwa ihrer Größe, der Art ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrer Nähe zum Zulieferer − möglich ist.
  • Das Risikomanagement bezieht sich nur auf die Risiken, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es kausal beigetragen hat.
  • Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Ist es einem Unternehmen aus plausiblen Gründen z.B. nicht möglich, trotz Bemühens eine transparente Lieferkette zu schaffen, handelt es dennoch im Einklang mit dem LkSG.
  • Die im LkSG definierten Sorgfaltspflichten gelten nicht für die nachgelagerte Lieferkette (z.B. Entsorgung und Verwertung).
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