MENSCHENRECHTE UND UMWELT
- Sind wir betroffen?
- Müssen wir handeln?
- Was sagt das Gesetz?
Der Anwendungsbereich des LkSG
Direkt betroffen sind in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB
- mit > 3.000 Beschäftigten (ab 01.01.2023)
- mit > 1.000 Beschäftigten (ab 01.01.2024)
Indirekt betroffen sind sämtliche Lieferanten, die in einer unmittelbaren Kundenbeziehung zu obigen Unternehmen stehen (unabhängig von Größe und Branche).
Handlungsbedarf für Lieferanten
Sie sollten umgehend aktiv werden, wenn:
- Sie bereits erste Anfragen von Kunden bzgl. LkSG-Auskunft erhalten haben
- Sie aktuell weder die Zeit noch das notwendige LkSG Know-how in Ihrem Unternehmen haben
- Sie von wenigen, großen Kunden abhängig sind
- Sie fürchten, Aufträge zu verlieren, weil Sie zu den Themen "Menschenrechte" und "Umwelt" nicht aussagefähig sind
- Ihre Wettbewerber in diesen Themen bereits besser aufgestellt sind als Sie
- Sie sich proaktiv auf Kundenanfragen vorbereiten möchten, um Wettbewerbsvorteile zu sichern
Die gesetzlichen Anforderungen
Nachfolgend haben wir Ihnen eine Liste mit Paragrafen festgehalten, die die gesetzlichen Anforderungen bestimmen:
- Einrichtung Risikomanagement (§ 4 Abs. 1 LkSG)
- Festlegung betriebsinterne Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3 LkSG)
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5 LkSG)
- Verabschiedung Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG)
- Etablierung Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 1, 3, 4 LkSG)
- Durchführung Abhilfemaßnahmen (§ 7 Abs. 1-3 LkSG)
- Einrichtung Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG)
- Umsetzung Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern (§ 9 LkSG)
- Dokumentation und Berichterstattung (§ 10 LkSG)
Dem Wettbewerb einen Schritt voraus
Wir sind uns sicher: Lieferanten, die sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, sind für ihre Kunden nicht nur verlässliche Partner, sondern sichern sich langfristig Vorteile in umkämpften Märkten. Denn die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig resiliente Lieferketten sind.LkSG-Beratung für eine nachhaltige und gesetzeskonforme Lieferkette
Im ersten Schritt ermitteln wir den Status-quo Ihres Unternehmens für soziale und ökologische Themen. Diese Erkenntnisse gleichen wir mit den Anforderungen Ihrer Kunden ab. Ferner analysieren wir die Risiken Ihrer Zulieferer und visualisieren diese. Sie können auf einen Blick sehen, wo Schwachstellen bestehen - und wo nicht. Für diese entwickeln wir gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen:
- Schaffung relevanter Prozesse, Strukturen und Dokumente
- Aufbau eines geeigneten Risikomanagements
- Strukturierte Berichterstattung für Kunden
Ziel ist es, dass Ihre Arbeitsabläufe während des Projekts ungestört weiterlaufen können. Unser LkSG-Beratungsansatz verspricht: Eine kompakte und effiziente Projektdurchführung - auch ohne Vorkenntnisse. Durch gezielte Schulungen stellen wir den Know-how Transfer auf Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter:innen sicher.
Das Resultat sind vorzeigbare und belegbare Veränderungen, die Sie kompakt an potenzielle und bestehende Kunden kommunizieren können. Wir helfen Ihnen, das Vertriebsteam in die Lage zu versetzen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten als Mehrwert in Kundengesprächen einzubringen.
Beratungsexpertise trifft Nachhaltigkeitskompetenz
Das LkSG ist eines der herausforderndsten und gleichzeitig unklarsten Gesetze der letzten Jahre. Für Unternehmen und deren Lieferanten ergeben sich gänzlich neue Aufgaben. Das bestätigen uns Unternehmen in unserer täglichen Arbeit. Es braucht sowohl Fachwissen als auch die Fähigkeit, Veränderungen im Unternehmen anzustoßen, um diese Herausforderungen zu meistern. Viele Projekte scheitern jedoch, weil Theorie und Praxis selten vereint werden.
Wir haben daher unsere Kompetenzen gebündelt: Beratungerfahrung und Fachwissen aus Unternehmen und Wissenschaft. Gemeinsam haben wir auf Basis unserer Expertise ein effizientes, modulares System entwickelt, um kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) für die Anforderungen ihrer Kunden optimal aufzustellen und vorzubereiten.
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen
Die Berater der HUTTER GmbH konnten in den vergangenen 15 Jahren in über hundert Projekten ihre Kunden dabei unterstützen, Krisen zu überwinden, Unternehmen strategisch neu auszurichten, Wachstumsphasen zu begleiten sowie die Finanz- und Ertragslage nachhaltig zu verbessern. Zu unseren Kunden und Partnern zählen dabei kleine und mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, ausgewählte Konzerne, Banken, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften, Private Equity und Insolvenzverwalter.
Ihr Weg zur LkSG-Konformität
Ihre Vorteile. Unsere Leistungsversprechen.
Die nachfolgenden Punkte geben einen Überblick wie wir arbeiten: Nutzenstiftend, ergebnisorientiert, partnerschaftlich. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen, die unsere hochqualifizierten Berater mit sich mitbringen.
Die idealtypische Vorgehensweise in der LkSG-Umsetzung
Das Beratungsprojekt gliedert sich in drei Schritte: Zunächst wird in der Analysephase der Status-quo aufgenommen und Verbesserungspotenziale abgeleitet. Diese werden dann im Rahmen eines strukturierten Umsetzungsfahrplans bearbeitet und nach einiger Zeit auditiert. Parallel finden entsprechende Führungskräfte- und Mitarbeiterschulungen statt, um das notwendige LkSG-Know-how auf Ihre Organisation zu übertragen.
1. Analyse
Ermittlung des Status-quo Ihres Unternehmens in Bezug auf die Themen Menschenrechte und Umwelt.
- ca. 4-6 Wochen zur Umsetzung
2. Umsetzung
Umsetzung der in der Analysephase identifizierten Verbesserungspotenziale und Erstellung Ergebnisbericht.
- mind. 6-8 Wochen zur Umsetzung
3. Überprüfung
Jährliche Überprüfung der definierten Prozesse und Richtlinien auf Anwendung und Einhaltung sowie ggf. Aktualisierung.
- ab EUR 3.000,-
- ca. 1-2 Wochen zur Umsetzung
Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
Die Vermeidung von Risiken in der Lieferkette gelingt nur, wenn diese richtig analysiert wird und alle relevanten Mitarbeiter:innen ausreichend geschult sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Tagesgeschäft richtig gehandelt wird.
Wettbewerbsvorteil statt bloßer Pflichterfüllung
Vorher
- Verstöße gegen das Gesetz
- Keine Aussagefähigkeit zur Lieferkette
- Risiko, Aufträge zu verlieren
- Verletzung von Menschenrechten
- Bauchgefühl statt fundierter Kennzahlen
- Kein LkSG-Know-how im Unternehmen
- Hoher Zeit- und Ressourcenaufwand
Nachher
- Sicherheit durch gesetzeskonformes Handeln
- Bessere Lieferantenbeziehungen
- Vorteilhafte Verhandlungsposition
- Verantwortung für Mensch und Umwelt
- Transparenz durch Zahlen, Daten, Faken
- Geschulte Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
- Kostensenkung durch Effizienzsteigerung
Bestes Qualitätssiegel: Zufriedene Kunden
Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt. Genau deshalb stehen bei unseren Beratungsprojekten stets erfolgreiche Ergebnisse und zufriedene Kunden im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir freuen uns, nachfolgend ausgewählte Kundenstimmen zu erfolgreichen Projektbeispielen abbilden zu dürfen.
Häufige Fragen und Antworten zum LkSG
Nachfolgend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die uns des Öfteren erreicht haben. Wir haben diese für Sie kurz und knapp beantwortet. Für alle weiterführenden Informationen können Sie sich unser Whitepaper herunterladen, am Webinar teilnehmen oder uns ganz einfach direkt ansprechen.
- Verantwortung für die gesamte Lieferkette: Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer betrachtet werden. Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht vorliegt, auch bei mittelbaren Zulieferern.
- Externe Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Kontrolle der Unternehmen auf Grundlage des jährlichen Berichtsverfahrens. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder möglich.
- Stärkung der Rechte der Betroffenen: Auch im Ausland Betroffene können ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen (z.B. mit Unterstützung von NGOs). Sie können zudem Beschwerde beim BAFA einreichen.
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Risikoanalyse
- Risikomanagement (inkl. Präventions- und Abhilfemaßnahmen)
- Beschwerdemechanismus
- Transparent öffentliche Berichterstattung beim BAFA
- Verbot von Kinderarbeit
- Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
- Freiheit von Diskriminierung
- Arbeitsschutz
- Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeiternehmervertretungen zu bilden
- Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Bestimmte umweltbezogene Risiken, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen
Auch KMUs, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sollten die Sorgfaltspflichten umsetzen. Wenn sie direkte Zulieferer von Unternehmen sind, die unter das Gesetz fallen, dann können sie durch ihre Vertragsbeziehung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.
- Prinzip der Angemessenheit: Von Unternehmen wird nur verlangt, was ihnen angesichts ihres individuellen Kontextes − etwa ihrer Größe, der Art ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrer Nähe zum Zulieferer − möglich ist.
- Das Risikomanagement bezieht sich nur auf die Risiken, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es kausal beigetragen hat.
- Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Ist es einem Unternehmen aus plausiblen Gründen z.B. nicht möglich, trotz Bemühens eine transparente Lieferkette zu schaffen, handelt es dennoch im Einklang mit dem LkSG.
- Die im LkSG definierten Sorgfaltspflichten gelten nicht für die nachgelagerte Lieferkette (z.B. Entsorgung und Verwertung).