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Immobilienbewertung Scheidung Stuttgart: Wert für Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung muss die Immobilie bewertet werden – einvernehmlich oder im Streitfall durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Entscheidend ist der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§1384 BGB). Wir bewerten neutral, diskret und mit über 10 Jahren Erfahrung in Stuttgart und Region – als anerkannte Grundlage für den Zugewinnausgleich.

 

Warum der Immobilienwert beim Zugewinnausgleich eine zentrale Rolle spielt

In den meisten Scheidungsverfahren ist die gemeinsame Immobilie der wertvollste Posten im Vermögen beider Partner. Ihr Wert fließt direkt in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein und wird damit zu einem entscheidenden Faktor für eine faire Einigung.

Maßgeblich ist dabei das Stichtagsprinzip nach § 1376 BGB: Für den Zugewinnausgleich wird zwischen dem Anfangsvermögen (Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung) und dem Endvermögen (Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags) unterschieden. Der Immobilienwert muss jeweils zu diesem Stichtag ermittelt werden – auch wenn die eigentliche Bewertung erst Monate später erfolgt.

Genau hier entstehen in der Praxis häufig Konflikte: Beide Partner haben oft unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der Immobilie, insbesondere wenn einer von beiden weiterhin dort wohnt oder emotional an das Objekt gebunden ist. Eine neutrale, von beiden Seiten akzeptierte Wertermittlung schafft hier eine gemeinsame, sachliche Grundlage – sie reduziert Streitpotenzial, beschleunigt die Verhandlung und kann, falls erforderlich, auch vor dem Familiengericht Bestand haben.

Wichtiger Hinweis

HUTTER Immobilien ermittelt den Immobilienwert als Grundlage für Ihre Entscheidung, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung. Fragen zur konkreten Berechnung des Zugewinnausgleichs, zur Kostenverteilung oder zum Ablauf des Scheidungsverfahrens klären Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Familiengericht.

In welcher Situation befinden Sie sich?

Jede Trennung verläuft anders. Wir richten unsere Vorgehensweise nach Ihrer konkreten Situation und nach dem, was Sie und Ihr Partner gerade brauchen.

Einvernehmliche Trennung

Sie sind sich grundsätzlich einig und suchen eine faire, von beiden Seiten akzeptierte Wertbasis für den Zugewinnausgleich – unkompliziert und ohne unnötige Eskalation.

Streitige Trennung / gerichtliches Verfahren

Sie und Ihr Partner sind sich über den Immobilienwert uneinig oder das Verfahren läuft bereits vor dem Familiengericht. Hier ist häufig ein gerichtsfestes Gutachten gefragt.

Verkauf der gemeinsamen Immobilie

Sie haben sich entschieden, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Wir ermitteln den realistischen Marktwert als Basis für einen erfolgreichen Verkauf.

Auszahlung eines Partners

Ein Partner möchte die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen. Eine marktgerechte Bewertung ist die Grundlage, um die Höhe der Ausgleichszahlung fair zu bestimmen.

So läuft die Immobilienbewertung bei Scheidung ab

1
Erstkontakt
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – telefonisch, per Formular oder persönlich. Diskret und unverbindlich.
2
Bedarfsklärung
Wir klären gemeinsam, ob eine Werteinschätzung ausreicht oder ein gerichtsfestes Gutachten sinnvoll ist.
3
Besichtigung & Analyse
Vor-Ort-Termin, Auswertung der Unterlagen und Vergleich mit aktuellen Marktdaten für Ihre Lage.
4
Ergebnis & Übergabe
Sie erhalten den ermittelten Wert nachvollziehbar dokumentiert – als Basis für Ihre weiteren Schritte.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung

Was kostet eine Immobilienbewertung bei Scheidung in Stuttgart? Die kostenlose Werteinschätzung durch HUTTER Immobilien ist für Sie ohne Kosten verbunden. Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten wird individuell kalkuliert, da der Aufwand stark vom Objekt und vom Verfahrensstand abhängt. Sie erhalten nach einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch ein konkretes Angebot.
Zu welchem Stichtag wird die Immobilie bewertet? Für den Zugewinnausgleich sind grundsätzlich zwei Stichtage relevant: der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags nach § 1376 BGB. Der Wert wird jeweils zu diesem Zeitpunkt ermittelt, auch wenn die Bewertung selbst erst später stattfindet.
Reicht eine kostenlose Werteinschätzung für die Scheidung aus? Das hängt vom Verfahren ab. Für eine einvernehmliche Einigung ist eine fundierte Werteinschätzung oft eine ausreichende und faire Verhandlungsbasis. Bei strittigen Verfahren oder wenn das Familiengericht einen Nachweis verlangt, ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich.
Wer trägt die Kosten für das Verkehrswertgutachten? Das regeln die Parteien meist einvernehmlich oder es wird gerichtlich festgelegt. Diese Frage ist Teil der rechtlichen Auseinandersetzung und sollte mit Ihrem Rechtsanwalt geklärt werden – wir bewerten die Immobilie, ohne Stellung zu dieser Verteilung zu nehmen.
Was passiert, wenn beide Partner unterschiedliche Wertvorstellungen haben? Genau dafür ist eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung durch einen unabhängigen Dritten gedacht. Sie schafft eine gemeinsame, sachliche Grundlage und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Kann die Bewertung auch genutzt werden, wenn ein Partner die Immobilie übernehmen möchte? Ja. Wenn ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie behalten und den anderen auszahlen möchte, ist eine marktgerechte Wertermittlung die Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlung.
Behandelt HUTTER Immobilien meine Daten vertraulich? Diskretion ist für uns selbstverständlich. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir kommunizieren ausschließlich mit den von Ihnen autorisierten Personen, etwa Ihrem Rechtsanwalt, wenn Sie dies wünschen.
Unser Immobilienexperte

ANSPRECHPARTNER

Christian Hutter verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Bewertung, dem Ankauf und Verkauf sowie der Vermietung von Immobilien in Stuttgart und Umgebung. So begleitete er bereits eine Vielzahl an Kunden erfolgreich vom ersten Gespräch bis hin zum erfolgreichen Abschluss.

Nebenbei engagiert sich Christian Hutter ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und ist bestens vernetzt.
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Christian Hutter Geschäftsführer