Haus kaufen
Freistehend, Doppel-, Reihenhaus
Der Wert eines Grundstücks bemisst sich nach dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB), den der Gutachterausschuss der Stadt Stuttgart jährlich für jede Lage veröffentlicht. Wir bewerten Baugrundstücke, Projektgrundstücke und Bauerwartungsland in Stuttgart und Region – mit Berücksichtigung von Bebaubarkeit, Erschließung, Zuschnitt und Bodenbeschaffenheit.