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Grundstückswert in Stuttgart ermitteln: Bodenrichtwert nach §196 BauGB

Der Wert eines Grundstücks bemisst sich nach dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB), den der Gutachterausschuss der Stadt Stuttgart jährlich für jede Lage veröffentlicht. Wir bewerten Baugrundstücke, Projektgrundstücke und Bauerwartungsland in Stuttgart und Region – mit Berücksichtigung von Bebaubarkeit, Erschließung, Zuschnitt und Bodenbeschaffenheit.

 

Unser Immobilienexperte

ANSPRECHPARTNER

Christian Hutter verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Bewertung, dem Ankauf und Verkauf sowie der Vermietung von Immobilien in Stuttgart und Umgebung. So begleitete er bereits eine Vielzahl an Kunden erfolgreich vom ersten Gespräch bis hin zum erfolgreichen Abschluss.

Nebenbei engagiert sich Christian Hutter ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und ist bestens vernetzt.
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Christian Hutter Geschäftsführer