Haus kaufen
Freistehend, Doppel-, Reihenhaus
Bei einer Scheidung muss die Immobilie bewertet werden – einvernehmlich oder im Streitfall durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Entscheidend ist der Wert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§1384 BGB). Wir bewerten neutral, diskret und mit über 10 Jahren Erfahrung in Stuttgart und Region – als anerkannte Grundlage für den Zugewinnausgleich.