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Kaufprozess in Italien: So kaufen Deutsche eine Ferienimmobilie am Comer See

Der Immobilienkauf in Italien folgt klaren rechtlichen Regeln – unterscheidet sich aber in mehreren Punkten erheblich vom deutschen Verfahren. Dieser Ratgeber erklärt alle Schritte, Kosten und typischen Fallstricke für deutsche Käufer am Comer See.

KURZANTWORT

Der Kaufprozess in Italien verläuft in drei Schritten: Zuerst unterbreiten Sie ein schriftliches Kaufangebot (Proposta d'acquisto), dann folgt der Vorvertrag (Contratto preliminare oder Compromesso) mit einer Anzahlung von 20–30 % des Kaufpreises, und abschließend erfolgt der notarielle Kaufvertrag (Rogito), mit dem das Eigentum unmittelbar übergeht. Als deutsche Käufer benötigen Sie vorab eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale). HUTTER Immobilien begleitet Sie gemeinsam mit einem lokalen Makler vor Ort durch jeden Schritt. 

Vorbereitung

Voraussetzungen: Was Sie vor dem ersten Angebot klären sollten

Als EU-Bürger sind Deutsche beim Immobilienkauf in Italien den italienischen Staatsbürgern vollständig gleichgestellt – es gibt keine Beschränkungen für den Erwerb von Häusern oder Wohnungen am Comer See.

Bevor Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben, sollten jedoch zwei Dinge geklärt sein:

Codice Fiscale – die italienische Steuernummer
Ohne den Codice Fiscale ist kein Immobilienkauf in Italien möglich. Die Steuernummer wird für den Notarvertrag, die Eröffnung eines italienischen Bankkontos sowie alle steuerlichen Transaktionen benötigt. EU-Bürger können den Codice Fiscale unkompliziert bei der Agenzia delle Entrate in Italien oder beim italienischen Konsulat in Deutschland beantragen. Der Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage.

Rechtliche Begleitung
Es besteht keine Anwaltspflicht, ein deutschsprachiger Rechtsbeistand wird jedoch dringend empfohlen. Der italienische Notar prüft Eigentumsverhältnisse und Lastenfreiheit, übernimmt aber keine umfassende Rechtsberatung des Käufers. Gerade bei internationalen Käufern sind sprachliche und rechtliche Fallstricke im Kaufprozess nicht zu unterschätzen – etwa bei der Prüfung von Baugenehmigungen, Katasterdaten oder möglichen Schwarzbauten.

Wichtiger Hinweis zu Schwarzbauten: In Italien sollte jede Immobilie vor Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Architekten, Geometra oder Ingenieur auf Übereinstimmung von Ist- und Soll-Zustand geprüft werden. Ungenehmigte Baumaßnahmen gehen mit dem Kauf auf den neuen Eigentümer über.
Ablauf

Der Kaufprozess in drei Schritten

Der Immobilienkauf in Italien verläuft nach einem klar definierten Dreischrittverfahren. Im Gegensatz zu Deutschland geht das Eigentum bereits mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags über – nicht erst durch den Grundbucheintrag.

  • Kaufangebot – Proposta d'acquisto

    Das Kaufangebot ist der erste formelle Schritt und in Italien bereits rechtlich bindend. Es enthält den angebotenen Kaufpreis, die Beschreibung der Immobilie sowie den geplanten Termin für den Notarvertrag. Üblicherweise wird mit dem Angebot eine Reservierungsanzahlung von ca. 5.000–10.000 € hinterlegt.

    Der Verkäufer hat in der Regel sieben Tage Zeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt er an, ist der Käufer zur Durchführung des Kaufs verpflichtet. Zieht der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung – zieht der Verkäufer zurück, muss er die Anzahlung doppelt zurückerstatten.

    Achtung: Da die Proposta d'acquisto für den Käufer bereits bindend ist, sobald der Verkäufer zustimmt, sollten alle wesentlichen Bedingungen (Zustand, Inventar, Übergabetermin) bereits im Kaufangebot präzise formuliert sein.

  • Vorvertrag – Contratto preliminare / Compromesso

    Der Compromesso ist der eigentliche Vorvertrag und verpflichtet beide Parteien rechtlich zur Durchführung des Kaufs. Bei Unterzeichnung werden üblicherweise 20–30 % des Kaufpreises als Anzahlung fällig – in der Regel per bankbestätigtem Scheck oder Überweisung.

    Der Vorvertrag muss nicht zwingend notariell geschlossen werden, sollte es aber. Wird er notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen, kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an Dritte veräußern. Ab dem 1. Januar 2007 muss jeder Vorvertrag zudem innerhalb von 20 Tagen beim Finanzamt registriert werden.

    In dieser Phase führt ein Architekt oder Geometra die technische Due-Diligence-Prüfung durch: Übereinstimmung mit den Katasterdaten, Baugenehmigungen, Energieausweis (Attestato di Prestazione Energetica) und mögliche Lasten auf der Immobilie.
  • Notarieller Kaufvertrag – Rogito notarile

    Der Rogito ist der abschließende notarielle Kaufvertrag und der Moment des Eigentumsübergangs. Er wird vom Notar erstellt, den der Käufer in Italien selbst auswählen kann und dessen Kosten er trägt. Käufer und Verkäufer – oder bevollmächtigte Vertreter – unterzeichnen den Vertrag in der Kanzlei des Notars.

    Beim Notartermin werden der ausstehende Kaufpreis, alle Steuern und Notarkosten fällig. Barzahlungen sind nicht erlaubt: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder Zirkularscheck. Der Notar lässt den Eigentumsübergang anschließend im Immobilienregister (Registri Immobiliari) eintragen.

    Sprechen Sie kein Italienisch und erscheinen persönlich beim Notartermin, ist der Notar gesetzlich verpflichtet, einen vereidigten Übersetzer hinzuzuziehen und den Kaufvertrag zweisprachig zu verfassen. Eine kostengünstigere Alternative: Sie bevollmächtigen einen Anwalt, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterzeichnen.

Kosten und Nebenkosten beim Immobilienkauf in Italien

Beim Kauf einer Ferienimmobilie am Comer See als Zweitwohnsitz sollten Sie neben dem Kaufpreis folgende Nebenkosten einkalkulieren:

Kostenart
Höhe (ca.)
Hinweis
Grunderwerbsteuer (Zweitwohnsitz)
9 %
Auf Katasterwert bei Kauf von Privatperson; 10 % auf Kaufpreis bei Gesellschaft
Notarkosten
1-2 %
Abhängig von Kaufpreis und Komplexität der Transaktion
Maklerprovision
3-5 %
In Italien häufig von Käufer und Verkäufer geteilt; variiert je nach Vereinbarung
Vereidigter Übersetzer
ca. 1.000 €
Nur erforderlich, wenn Käufer persönlich beim Notartermin erscheint
Title
Registrierung Vorvertrag
ca. 230 €
Technische Due-Diligence
variabel
Kosten für Architekt oder Geometra zur Prüfung von Baugenehmigungen und Katasterdaten

Besonderheiten für deutsche Käufer am Comer See

Zahlung aus dem Ausland

Ein eigenes italienisches Bankkonto ist technisch nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Alternativ kann die Zahlung direkt auf das Notaranderkonto per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind gesetzlich verboten. Planen Sie die Überweisung rechtzeitig – der ausstehende Kaufpreis muss spätestens am Tag des Notartermins verfügbar sein.

Vollmacht statt persönliche Anwesenheit

Sie müssen nicht persönlich beim Notartermin in Italien anwesend sein. Sie können Ihren Anwalt per notariell beglaubigter Vollmacht (Procura) bevollmächtigen, alle Verträge in Ihrem Namen zu unterzeichnen. Dies spart nicht nur Reisekosten, sondern auch die Kosten für den zweisprachigen Kaufvertrag und den Dolmetscher.

Grunderwerbsteuer als Zweitwohnsitz

Da eine Ferienimmobilie am Comer See in aller Regel als Zweitwohnsitz erworben wird, fällt die Grunderwerbsteuer mit 9 % an – nicht mit dem günstigeren Erstwohnsitz-Satz von 2 %. Die Steuer wird auf den Katasterwert (nicht den Kaufpreis) berechnet, der in der Regel unter dem Marktwert liegt.

Laufende Kosten nach dem Kauf

Nach dem Kauf fallen jährliche Kosten an: kommunale Grundsteuer (IMU) auf Zweitwohnsitze, kommunale Abgaben für Müll und Abwasser (TARI), Versicherung sowie Instandhaltungskosten. Planen Sie bei einer Ferienimmobilie zudem die Kosten für eine lokale Hausverwaltung ein, wenn Sie nicht dauerhaft vor Ort sind.

Christian Hutter begleitet seit über 15 Jahren Eigentümer in Stuttgart und der Region bei Bewertungsfragen mit behördlichem oder gerichtlichem Hintergrund. Er kennt die Anforderungen von Finanzämtern, Familien- und Nachlassgerichten aus zahlreichen Gutachtenprozessen und weiß, worauf es ankommt, damit ein Verkehrswertgutachten im Ernstfall Bestand hat. Als Geschäftsführer von HUTTER Immobilien verantwortet er die gesamte Prozesskette – von der ersten Wertindikation über die Ortsbesichtigung bis zur persönlichen Erläuterung des fertigen Gutachtens.

FAQ

Häufige Fragen zum Immobilienkauf in Italien

Was ist der Unterschied zwischen Compromesso und Rogito?

Der Compromesso (Contratto preliminare) ist der privatschriftliche Vorvertrag, der beide Parteien zur Durchführung des Kaufs verpflichtet. Der Rogito ist der abschließende notarielle Kaufvertrag, mit dessen Unterzeichnung das Eigentum unmittelbar übergeht – ohne dass ein Grundbucheintrag dafür erforderlich ist.

Brauche ich als Deutscher einen Anwalt für den Immobilienkauf in Italien? Es besteht keine Anwaltspflicht, ein deutschsprachiger Rechtsbeistand wird aber dringend empfohlen. Der italienische Notar prüft zwar Eigentumsverhältnisse und Lastenfreiheit, übernimmt aber keine umfassende Rechtsberatung des Käufers. Gerade für Ausländer sind sprachliche und rechtliche Fallstricke im Kaufprozess – etwa bei der Prüfung von Baugenehmigungen oder Katasterdaten – nicht zu unterschätzen.
Was ist der Codice Fiscale und warum brauche ich ihn? Der Codice Fiscale ist die italienische Steuernummer. Ohne ihn ist kein Immobilienkauf in Italien möglich – er wird für den Notarvertrag, die Eröffnung eines italienischen Bankkontos sowie alle steuerlichen Transaktionen benötigt. EU-Bürger können den Codice Fiscale bei der Agenzia delle Entrate oder dem italienischen Konsulat in Deutschland beantragen.
Können Deutsche am Comver See iene Immobilie kaufen? Ja. EU-Bürger sind beim Immobilienkauf in Italien den italienischen Staatsbürgern gleichgestellt. Es bestehen keine Beschränkungen für Deutsche oder andere EU-Angehörige beim Erwerb von Häusern oder Wohnungen am Comer See.
Wie lange dauert der Kaufprozess in Italien? Von der Unterzeichnung des Kaufangebots bis zum Notartermin vergehen in der Regel 6–12 Wochen. Die Zeit wird für die Due-Diligence-Prüfung, die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen und die Vorbereitung des Notarvertrags benötigt. Verzögerungen durch die italienische Bürokratie sind nicht ungewöhnlich – planen Sie ausreichend Puffer ein.
Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf in Italien an? Beim Kauf als Zweitwohnsitz sollten Sie ca. 13–18 % Nebenkosten einplanen: Grunderwerbsteuer 9 % (auf Katasterwert), Notarkosten 1–2 %, Maklerprovision 3–5 %, ggf. Übersetzungskosten ca. 1.000 € sowie Kosten für die technische Prüfung durch einen Geometra oder Architekten.