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CSRD Berichtspflicht

Transparenz schaffen, Stakeholder informieren.

Intro

NACHHALTIGKEITSBERICHT 2.0

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auch als Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen bekannt, trat zum 5. Januar 2023 in Kraft. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist die Förderung der Transparenz in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards in Unternehmen. Betroffen sind über 15.000 Unternehmen in Deutschland, europaweit knapp 50.000. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Dies umfasst unter anderem Aspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und die Bekämpfung von Korruption.

Die Informationen sind gemäß CSRD zwingend Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts und damit einer breiten Öffentlichkeit zugängig. Zunächst betrifft dies Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, doch ist geplant, diese Anforderungen in Zukunft auf kleinere Unternehmen auszuweiten. Durch die CSRD sollen Unternehmen dazu angehalten werden, ihre Geschäftspraktiken im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte zu überdenken und zu verbessern.
  • Sind wir betroffen?
  • Wie läuft der Roll-out?
  • Was ist neu?

Der Anwendungsbereich der CSRD

Betroffen sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen) sowie darüber hinaus alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der nachfolgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Im Drittland ansässige Mutterunternehmen mit einem Nettoumsatz > 150 Mio. EUR innerhalb der EU sind betroffen, wenn deren Tochterunternehmen die zuvor genannten Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassung einen Nettoumsatz > 40 Mio. EUR erreichen.

Die Umsetzung der CSRD

  • 01.2025 Veröffentlichung CSRD-Report über GJ 2024 für börsennotierte große Unternehmen, die bereits der Non-financial reporting Directive (NFRD) unterliegen, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:

> 500 Beschäftigte und
> 40 Mio. € Umsatz oder
> 20 Mio. € Bilanzsumme

  • 01.02026 Veröffentlichung CSRD-Report über GJ 2025 für große Unternehmen, die nicht der NFRD unterliegen, welche zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

> 250 Beschäftigte
> 50 Mio. € Umsatz
> 25 Mio. € Bilanzsumme

  • 01.2026 Veröffentlichung CSRD-Report über GJ 2026 für börsennotierte KMUs, Kreditinstitute, Eigenversicherungen, ausgenommen Kleinstunternehmen, welche zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

    > 10 Beschäftigte
    > 900.000 € Umsatz
    > 450.000 € Bilanzsumme

Zentrale Neuerungen durch die CSRD

  1. Vereinheitlichte und erweiterte Berichtspflichten: Im Zuge neuer Entwicklungen sind Unternehmen nun angehalten, ihre Berichterstattung umfassender und nach standardisierten Kriterien durchzuführen. Dies beinhaltet eine verstärkte Nutzung von Kennzahlen, um die Berichtsinhalte messbar und vergleichbar zu machen. Dies entsteht maßgeblich durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) unter Einbeziehung von Stakeholdern und Expert*innen entwickelt wurden.

  2. Breiteres Verständnis der Wesentlichkeit: Gemäß der CSRD-Richtlinie wird das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit" eingeführt. Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Umwelt und Gesellschaft („inside-out“) als auch über die Einflüsse von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das eigene Unternehmen („outside-in“) berichten. Dies erweitert den bisherigen Ansatz, der eine Berichterstattung nur dann forderte, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.

  3. Externe Prüfung: Analog zur Finanzberichterstattung ist nun auch eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschrieben. Die EU-Kommission wird hierfür spezielle Prüfstandards festlegen. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen, gefolgt von einer umfassenderen Prüfung, die den Standards der Finanzberichterstattung entspricht („reasonable assurance“).

  4. Integration in den Lagebericht: Nachhaltigkeitsinformationen werden künftig ein obligatorischer Bestandteil des Lageberichts sein. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zunehmend denn Stellenwert der traditionellen finanziellen Berichterstattung erhalten soll.

  5. Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Seit 2020 müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen im European Single Electronic Format (ESEF) offenlegen. Dieses Format, das sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar ist, kennzeichnet Konzernabschlüsse im XHTML-Format mit XBRL-Tags. Im Rahmen der CSRD ist geplant, diese Anforderung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweiten, einschließlich der Entwicklung einer speziellen XBRL-Taxonomie durch die Europäische Kommission.
Phasenplan

Erfolgsfaktoren

1
AnalyseBewertung der Ausgangssituation und Identifikation von Verbesserungsmaßnahmen bei Einleitung von Sofortmaßnahmen.
2
KonzeptErarbeitung Vision, Mission, Strategie, Erstellung integrierte Unternehmensplanung, Umsetzungsfahrplan mit Meilensteinen.
3
UmsetzungOptimierung der Prozesse und Wertschöpfungsstrukturen, Durchführung Kostensenkungsprogramme.
4
ControllingLaufendes Reporting auf Basis Zahlen, Daten, Fakten zur Beurteilung der weiteren Unternehmensentwicklung.
5
StabilisierungBedarfsgerechte Begleitung zur Sicherstellung einer positiven Ergebnissituation, Überprüfung der Einhaltung von Prozessen und Standards.
Phasenplan

IDEALTYPISCHE VORGEHENSWEISE

1
Analyse & Datenerhebung

Zunächst wird eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse bzgl. sozialer und ökologischer Aspekte durchgeführt. Danach erfolgt eine Datenerhebung und Dokumentation mit den Mitarbeitenden.

2
Umsetzung & BerichterstellungWir übernehmen die vollständige Erstellung des CSRD-Berichts für Sie. Dies schließt auch die Übermittlung des Berichts im European Single Electronic Format (ESEF) mit ein. 
3
Prüfung & KommunikationUnser Netzwerk ermöglicht die frühzeitige Einbindung einer erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und garantiert eine gesetzeskonforme Umsetzung.
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Unsere Nachhaltigkeitsexpertin

ANSPRECHPARTNER

Prof. Dr. Carolyn Hutter verantwortet bei der HUTTER GmbH den Bereich ESG Management mit den Themen CSR und Nachhaltigkeit, sowie die Dienstleistungesprodukte Lieferkettengesetz (LkSG), CSRD und Green Claim.

Seit 2018 leitet Carolyn Hutter den Studiengang BWL-Food Management an der DHBW Heilbronn, nachdem sie bei LIDL Deutschland und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG den Bereich CSR/Nachhaltigkeit verantwortete.

Prof. Dr. Carolyn Hutter Nachhaltigkeitsexpertin
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